Webdesign · Allgäu

Barrierefreie Website im Allgäu

Eine barrierefreie Website kann jeder bedienen: mit Tastatur statt Maus, mit Screenreader, mit vergrößerter Schrift oder bei schwachem Kontrastsehen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das für viele Online-Angebote außerdem Pflicht.

Festpreis nach dem Erstgespräch · Erstgespräch kostenlos

Barrierefreie Website

Barrierefreie Websites im Allgäu.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Gemeint sind vor allem Online-Shops und Angebote, bei denen Kunden über die Website einen Vertrag abschließen, etwa eine Buchung. Reine Informationsseiten fallen nach verbreiteter Auslegung nicht darunter.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Wer darüber liegt und betroffen ist, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Unabhängig vom Gesetz lohnt sich Barrierefreiheit fast immer. Klare Kontraste, verständliche Texte und eine saubere Struktur helfen allen Besuchern, auch jedem, der draußen in der Sonne aufs Handy schaut. Den Festpreis für die Umsetzung bekommen Sie nach dem Erstgespräch.

Wir betreuen keinen direkten Wettbewerber aus Ihrer Branche in Ihrer Nähe.

Bewertungen
5,0

bei Google (4) und Trustpilot (2)

Projekte
20+

Websites und Apps, darunter ein CRM und eine All-in-One-Plattform

Sitz
Sonthofen

Schnitzerstraße 2, Termine vor Ort im Oberallgäu

Grundlagen

Was barrierefrei heißt.

Was
Bedienbar für alle

Barrierefrei heißt: Inhalte sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. So stehen die vier Grundsätze in den Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. In der Praxis gilt über die europäische Norm EN 301 549 die WCAG-Stufe 2.1 AA als Maßstab.

Wann
Pflicht oder sinnvoll

Pflicht ist es in der Regel für Online-Shops und Buchungen mit Vertragsabschluss gegenüber Verbrauchern, sofern Sie kein Kleinstunternehmen sind. Sinnvoll ist es bei jeder Website, deren Kunden auch ältere Menschen sind, und bei jedem Relaunch, weil Barrierefreiheit von Anfang an günstiger ist als nachträglich.

Was nicht
Kein Overlay-Werkzeug

Werkzeuge, die per Skript eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrastknopf einblenden, machen eine Seite nicht barrierefrei. Die Probleme stecken im Aufbau, in Formularen und in fehlenden Beschreibungen. Die lösen wir im Code selbst. Manche dieser Werkzeuge stören Screenreader sogar zusätzlich.

Im Allgäu

Barrierefrei im Allgäu.

Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als man denkt: Menschen mit Sehschwäche, ältere Kunden, jemand mit gebrochenem Arm, der nur die Tastatur nutzen kann. Wer eine Pension in Bad Hindelang führt oder Ferienwohnungen in Immenstadt vermietet, gewinnt mit einer Seite, die sich mit großer Schrift und ohne Maus buchen lässt.

Wer über die eigene Website Zimmer vermietet und dabei direkt einen Vertrag schließt, sollte prüfen, ob das BFSG greift. Für viele kleine Gastgeber gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Größere Häuser mit mehr Personal liegen dagegen schnell darüber. Ob die Ausnahme greift, hängt an der Zahl der Beschäftigten und am Umsatz, nicht an der Größe der Website.

Auch Online-Shops aus der Region sind betroffen, sobald sie an Verbraucher verkaufen und die Grenze für Kleinstunternehmen überschreiten. Was bei einem Shop sonst noch zählt, steht auf der Seite zum Online-Shop.

Wir sitzen in Sonthofen und kommen für Termine im Oberallgäu und in der näheren Umgebung persönlich vorbei. Beispiele unserer Arbeit finden Sie unter Referenzen. Für ein erstes Gespräch reicht die Adresse Ihrer Seite.

Varianten

Betrifft mich das BFSG?

Wer vom BFSG erfasst ist, grob eingeordnet
AngebotEinschätzung
Online-Shop für VerbraucherIn der Regel betroffen, außer Kleinstunternehmen
Buchung mit Vertragsabschluss auf der WebsiteIn der Regel betroffen, außer Kleinstunternehmen
Reine InformationsseiteNach verbreiteter Auslegung nicht betroffen
Kontaktformular ohne VertragsabschlussNach verbreiteter Auslegung nicht betroffen
Angebot nur für GeschäftskundenIn der Regel nicht betroffen
Was wir bei der Umsetzung prüfen
BereichBeispiel
KontrasteText hebt sich deutlich vom Hintergrund ab, bei normaler Schrift mindestens 4,5 zu 1
TastaturJede Funktion ist ohne Maus erreichbar, der Fokus ist sichtbar
ScreenreaderBilder haben Beschreibungen, Buttons eine klare Bezeichnung
FormulareFelder sind beschriftet, Fehler werden verständlich erklärt
StrukturÜberschriften in richtiger Reihenfolge, Sprache der Seite angegeben
BewegungAnimationen lassen sich über die Systemeinstellung abschalten

Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Kammer.

Vorgehen

So wird eine Seite barrierefrei.

Am Anfang steht eine Prüfung der bestehenden Seite. Automatische Tests finden einen Teil der Fehler, etwa fehlende Bildbeschreibungen oder zu schwache Kontraste. Den Rest findet nur, wer die Seite mit Tastatur und Screenreader selbst bedient.

Daraus entsteht eine Liste mit Fundstellen, sortiert nach Wirkung. Zuerst kommt, was Kunden am Buchen oder Kaufen hindert, etwa Formulare oder der Warenkorb. Danach folgen Texte, Bilder und Feinheiten.

Bei neuen Seiten planen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit. Das kostet deutlich weniger, als sie nachträglich einzubauen, weil Farben und Schriften gleich passend gewählt werden und jeder Baustein schon mit Tastatur funktioniert.

Zum BFSG gehört außerdem eine Information darüber, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, zum Beispiel in den AGB oder auf einer eigenen Seite. Den Text dafür sollte Ihre Rechtsberatung prüfen.

Nach dem Umbau prüfen wir die Seite erneut, wieder automatisch und von Hand. Sie bekommen eine kurze Zusammenfassung, was geändert wurde, damit Sie gegenüber Kunden oder Behörden Auskunft geben können.

Aus der Praxis

Worauf es ankommt.

Testen Sie Ihre Seite selbst mit der Tastatur. Drücken Sie die Tabulatortaste und schauen Sie, ob Sie alle Links und Buttons erreichen und immer sehen, wo Sie gerade sind.

Vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf das Doppelte. Bleibt alles lesbar, ohne dass Inhalte überlappen oder seitlich verschwinden?

Schreiben Sie Bildbeschreibungen, die etwas sagen. „Bild1.jpg“ oder „Foto“ hilft niemandem, „Doppelzimmer mit Balkon und Blick auf den Grünten“ schon.

Verzichten Sie auf Text in Bildern. Preise oder Öffnungszeiten als Grafik kann ein Screenreader nicht vorlesen, und auch Google tut sich damit schwer.

Achten Sie auf verständliche Sprache. Kurze Sätze und klare Überschriften helfen Menschen mit Leseschwäche, Gästen mit wenig Deutsch und allen, die es eilig haben.

Vergessen Sie Untertitel für Videos nicht. Wer ohne Ton schaut, etwa im Zug, braucht sie genauso wie Menschen mit Hörschwäche.

Prüfen Sie, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Wenn ja, lohnt sich die Umsetzung oft zusammen mit einem Website-Relaunch, statt die alte Seite Stück für Stück umzubauen.

Denken Sie an spätere Änderungen. Neue Inhalte oder Erweiterungen können Barrieren wieder einbauen. Mit Wartung und Hosting bleibt die Technik aktuell, und neue Inhalte sehen wir uns auf Wunsch mit an.

Checkliste zur Barrierefreiheit

  • Art Ihres Angebots: Shop, Buchung oder Information
  • Zahl der Beschäftigten und Jahresumsatz, grob
  • Abläufe, über die Kunden kaufen oder buchen
  • Farben und Schriften Ihres Auftritts
  • Vorhandene Bildbeschreibungen
  • Wunschtermin für die Umsetzung
Passt dazu

Weitere Leistungen.

FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit im Allgäu.

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Die Einzelheiten stehen im BFSG und in einer Verordnung dazu.

Gilt das BFSG für meine Website?

Betroffen sind vor allem Online-Shops und Buchungen mit Vertragsabschluss gegenüber Verbrauchern. Reine Informationsseiten fallen nach verbreiteter Auslegung nicht darunter, Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Im Einzelfall klären Sie das bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Was ist ein Kleinstunternehmen?

Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für solche Unternehmen gilt die Ausnahme, wenn sie Dienstleistungen anbieten.

Was droht, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?

Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Die Marktüberwachung kann außerdem verlangen, dass Mängel behoben werden. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Welcher Standard gilt?

In der Praxis die WCAG 2.1 in der Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549. Daran richten wir die Umsetzung aus. Die neuere Fassung 2.2 geht in einigen Punkten weiter, wir berücksichtigen sie, wo es ohne großen Aufwand geht.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Plugins, die eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrast einblenden, ändern nichts an fehlenden Beschriftungen, Tastaturbedienung oder Formularen. Die Barrieren müssen im Code selbst behoben werden.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Bei einer neuen Seite ist Barrierefreiheit von Anfang an günstiger als nachträglich. Bei bestehenden Seiten hängt der Preis davon ab, wie viel die Prüfung findet. Den Festpreis bekommen Sie nach dem Erstgespräch.

Können Sie meine bestehende Seite prüfen?

Ja. Wir prüfen sie automatisch und von Hand mit Tastatur und Screenreader und schicken Ihnen eine Liste der Fundstellen, sortiert nach Wirkung.

Hilft Barrierefreiheit auch bei Google?

Indirekt. Saubere Überschriften, beschriebene Bilder und verständliche Texte helfen Suchmaschinen genauso wie Menschen. Eine Seite, die für Screenreader klar aufgebaut ist, ist meist auch für Google gut lesbar.

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Wer unter das BFSG fällt, muss darüber informieren, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt, etwa in den AGB oder auf einer eigenen Seite. Den Text sollte Ihre Rechtsberatung prüfen.

Nächster Schritt

Ihre Seite prüfen lassen.

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir sagen Ihnen, wo die größten Barrieren liegen und was die Umsetzung kostet.

Kontakt

Schreiben Sie
uns direkt.

Standort
Schnitzerstraße 2
87527 Sonthofen

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